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Kostenrechner für eine Klage gegen eine Kündigung
Ein Service der Kanzlei SZ-Rechtsanwälte aus Dresden

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Was kostet die Kündigungsschutzklage konkret?

Was kostet die Kündigungsschutzklage konkret?

Die Prozesskosten sind in der Bundesrepublik durch das Gerichtskostengesetz sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich geregelt.

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage hängen in der Regel vom Brutto-Einkommen ab. Das Gericht setzt daraus einen sogenannten Streitwert fest. Dabei wird für eine Kündigung in der Regel das dreifache Brutto-Einkommen und für einen Abmahnungs- oder Zeugnisstreit das einfache Brutto-Einkommen als Streitwert festgesetzt. Der Streitwert ist nicht der Betrag, der zu bezahlen ist. Tatsächlich werden aus dem Streitwert nach den Kostengesetzen die jeweiligen Gebühren aus den Gebührentabellen berechnet. Es entstehen Gerichtskosten (die grundsätzlich vom Verlierer an die Justizkasse Ihres Bundeslandes zu zahlen wären) und Anwaltskosten sowie möglicherweise noch weitere Auslagen (z. B. für Zeugen).

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der 1. Instanz gibt es die Besonderheit, dass jeder seine Anwaltskosten der 1. Instanz selbst trägt – unabhängig davon, wer gewinnt. So werden Arbeitnehmer davor geschützt, im Unterliegensfall die Kosten des Arbeitgeberanwaltes tragen zu müssen.

Als kostenfreie Service-Leistung übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und auch keine Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, bieten wir Ihnen an, die Rechtsanwaltskosten des Prozesses bequem, kostenfrei und zinsfrei in 3 monatlichen Raten zu begleichen.

Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht

Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht

Haben Sie (oder Ihr Ehegatte) eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht? Dann übernehmen wir gern für Sie die Anfrage nach Kostenschutz. Bitte teilen Sie uns für diesen Fall Ihre Versicherungsnummer mit.
In der Regel trägt die Rechtsschutzversicherung nach der Deckungszusage alle anfallenden Kostenbei  der Kündigungsschutzklage.
Unsere Anwaltskanzlei korrepsondiert mit allen Rechtsschutzversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Prozesskostenhilfe – eine Sozialleistung für Bedürftige

Prozesskostenhilfe – eine Sozialleistung für Bedürftige

Wenn Sie über wenig Einkommen und Vermögen verfügen (weil Sie zum Beispiel auf Sozialleistungen angewiesen sind), dann erhalten Sie hier Informationen zur gesetzlichen Prozesskostenhilfe und als Service noch ein Hilfevideo mit Erklärungen zum Ausfüllen des Formularbogens.

Und hier erhalten Sie den auszufüllenden

Formularbogen “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse”.